Mit einem Grundsatzurteil hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht vor zehn Monaten die Benutzungspflicht für einen ausgeschilderten Radweg in Regensburg gekippt. Seitdem ist die Verwirrung groß: Dürfen jetzt alle Radler auf die Fahrbahn? Noch nicht. Aber es könnte ein erster Schritt dorthin sein.