Ein Unglück auf See ist schnell passiert, und deshalb gehört es zu den wichtigen Aufgaben des Skippers auf einem Charterschiff, Crewmitglieder beizeiten über Haftungsrisiken aufzuklären. Als kleine Hilfestellung haben wir eine Mitseglervereinbarung ausgearbeitet, mit der sich die am Törn Beteiligten verpflichten, Kosten zu übernehmen und auf bestimmte Ersatz-ansprüche als Folge leichter Fahrlässigkeit zu verzichten