Der Gebrauchtboot-Kaufvertrag in dieser Fassung dient als Vorlage und sollte den individuellen Gestaltungswünschen konkret angepasst werden. Beispielsweise können die vertraglichen Garantien erweitert oder beschränkt werden. Gerade die vorgesehenen Garantien betreffend die Osmosefreiheit und Havarie- bzw. Leckagefreiheit haben sich in der Praxis für beide Vertragsparteien - Käufer und Verkäufer - als interessengerecht herausgestellt. Andererseits kann bei einem älteren Schiff das Osmoserisiko bereits im Rahmen der Kaufpreisbildung berücksichtigt werden. In diesem Falle wäre eine Garantie entbehrlich.